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   VGH Bayern, 20.07.2021 - 10 CS 21.1437, 10 C 21.1438   

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https://dejure.org/2021,28212
VGH Bayern, 20.07.2021 - 10 CS 21.1437, 10 C 21.1438 (https://dejure.org/2021,28212)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.07.2021 - 10 CS 21.1437, 10 C 21.1438 (https://dejure.org/2021,28212)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Juli 2021 - 10 CS 21.1437, 10 C 21.1438 (https://dejure.org/2021,28212)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 146; VwGO § 80 Abs. 5; AufenthG § 38a; AufenthG § 11; AufenthG § 53 Abs. 1 und 2; AufenthG § 54 Abs. 2 Nr. 9
    Anforderungen an eine geringfügige Straftat bei einer Ausweisung

  • rewis.io

    Beschwerde, Aufenthaltserlaubnis für in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen, Union langfristig Aufenthaltsberechtigte, Versagung, Titelerteilungssperre, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Ausweisung, Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde; Aufenthaltserlaubnis für in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union langfristig Aufenthaltsberechtigte; Versagung; Titelerteilungssperre; Einreise- und Aufenthaltsverbot; Ausweisung; Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßige Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 29.03.2021 - 10 B 18.943

    Ausweisung wegen erschlichenem Aufenthaltstitels

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2021 - 10 CS 21.1437
    Erstens ist für eine solche Prognose stets eine wertende und abwägende Beurteilung erforderlich, die sich nicht allein in einem Blick auf die Zahl der auferlegten Tagessätze erschöpft (vgl. BayVGH, U.v. 29.3.2021 - 10 B 18.943 - juris Rn. 52 m.w.N.).

    Abgesehen davon, dass die zweite Straftat des Antragstellers zu einer Geldstrafe von insgesamt 140 Tagessätzen geführt hat, ist hierbei stets, wie bereits erörtert, eine wertende und abwägende Beurteilung erforderlich (vgl. BayVGH, U.v. 29.3.2021 - 10 B 18.943 - juris Rn. 52).

    Bestätigt wird dies dadurch, dass der Gesetzgeber in § 54 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a) AufenthG falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung eines Aufenthaltstitels ausdrücklich als ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse eingestuft hat (vgl. BayVGH, U.v. 29.3.2021 - 10 B 18.943 - juris Rn. 52 a.E.).

  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2021 - 10 CS 21.1437
    Außerdem ist zu berücksichtigen, worauf auch der Antragsgegner zutreffend hingewiesen hat, dass eine vorsätzlich begangene Straftat grundsätzlich nicht als geringfügig anzusehen ist (vgl. bereits zu § 46 Nr. 2 AuslG a.F.: BVerwG, U.v. 24.9.1996 - 1 C 9/94 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 05.07.2016 - 10 ZB 14.1402

    Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis und Ausweisung wegen Scheinehe

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2021 - 10 CS 21.1437
    Dies gilt in aller Regel insbesondere auch für vorsätzliche Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften (vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2017 - 10 C 17.1434 - juris Rn. 6), darunter eine Täuschung der Ausländerbehörden (vgl. speziell zu d. Erschleichen eines Aufenthaltstitels: BayVGH, B. v. 5.7.2016 - 10 ZB 14.1402 - juris Rn. 3 i.V.m. Rn. 14), wie sie im vorliegenden Fall einschlägig ist.
  • VGH Bayern, 19.09.2017 - 10 C 17.1434

    Besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse - Rechtswidriger Aufenthalt im

    Auszug aus VGH Bayern, 20.07.2021 - 10 CS 21.1437
    Dies gilt in aller Regel insbesondere auch für vorsätzliche Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften (vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2017 - 10 C 17.1434 - juris Rn. 6), darunter eine Täuschung der Ausländerbehörden (vgl. speziell zu d. Erschleichen eines Aufenthaltstitels: BayVGH, B. v. 5.7.2016 - 10 ZB 14.1402 - juris Rn. 3 i.V.m. Rn. 14), wie sie im vorliegenden Fall einschlägig ist.
  • VG Freiburg, 12.03.2024 - 8 K 2785/23
    Etwas anderes kann jedoch dann gelten, wenn das Strafverfahren nach §§ 153, 153a StPO wegen Geringfügigkeit eingestellt worden ist oder lediglich eine Verurteilung bis zu 30 Tagessätzen vorliegt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18.11.2004 - 1 C 23.03 - juris, Rn. 22; Bayerischer VGH, Beschluss vom 20.07.2021 - 10 CS 21.1437 - juris, Rn. 18; Sächsisches OVG, Beschluss vom 28.10.2020 - 3 B 324/19 - juris, Rn. 10).
  • VGH Bayern, 04.01.2023 - 10 ZB 22.2523

    Keine Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis

    Gemessen daran hat das Verwaltungsgericht in den beiden vorsätzlichen Straftaten des Klägers, die bei Einsatzstrafen von jeweils über 30 Tagessätzen (vgl. zu dieser Schwelle als Indiz für eine nicht nur geringfügige Straftat etwa BayVGH, B.v. 20.7.2021 - 10 CS 21.1437, 10 C 21.1438 - juris Rn. 18 m.w.N.) mit einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen geahndet wurden, zu Recht ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse im Sinne des § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG gesehen.
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